Allgemeine Verkaufsbedingungen

Die Firma Hybridfit Fribourg Sàrl betreibt die Online-Verkaufsseite „Crazyselfie.ch“, die eine Reihe von personalisierbaren Produkten vertreibt.

ARTIKEL 1: GEGENSTAND

Gegenstand der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Vermietung eines Fototerminals mit der Bezeichnung „Photomaton“ der Website Crazyselfie.ch durch den Vermieter, eines personalisierbaren Foto- und Druckautomaten, für den eine Bestellung registriert und in Rechnung gestellt wurde. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zum Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung als vom Kunden akzeptiert.

ARTIKEL 2: DETAILS DER LEISTUNG, LIEFERUNG, RÜCKGABE UND ABHOLUNG

Die Mietleistung umfasst je nach gewählter Option die Lieferung oder Abholung der Ausrüstung.

Das Material wird mit einer Karteikarte ausgehändigt, auf der alle enthaltenen Elemente genau beschrieben sind. Dasselbe Blatt dient als Checkliste für die Rückgabe der Elemente in ihrer Gesamtheit.

In jedem Paket wird anhand von Fotos auf der Aufbauanleitung detailliert beschrieben, wo jedes Zubehörteil des Photobooth aufbewahrt wird.

Jedes Paket wird vor dem Versand mit all seinen Elementen/Zubehörteilen fotografiert.

Das Fehlen eines oder mehrerer Elemente bei der Rückgabe des Materials verpflichtet den Vermieter, das oder die fehlenden Elemente innerhalb von 48 Stunden nach der Meldung der fehlenden Elemente durch Crazyselfie.ch an Crazyselfie.ch zurückzusenden. Crazyselfie.ch behält sich das Recht vor, dem Vermieter die fehlenden/beschädigten Gegenstände in Rechnung zu stellen, sobald der Schaden festgestellt wurde. Daraufhin wird eine Rechnung über die Vertragsstrafe versandt, deren fällige Zahlung gemäß den am Ende dieses Artikels genannten Bedingungen innerhalb von sieben Tagen zu leisten ist.

Im Falle einer Lieferung erfolgt die Hinlieferung in der Regel 24 Stunden vor dem vom Kunden angegebenen Datum der Veranstaltung. Crazyselfie.ch kann nicht für eine eventuelle Lieferverzögerung verantwortlich gemacht werden, da wir die Unwägbarkeiten des Transports mit unserem Partner nicht beherrschen.

Die Installation und der einwandfreie Betrieb des Materials werden vom Vermieter sichergestellt, der sich dabei auf den von Crazyselfie.ch bereitgestellten Leitfaden sowie auf den Kundenservice von Crazyselfie.ch stützt.

Die Lieferverpflichtung ist mit der Gültigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen und seiner Fähigkeit, am Lieferort anwesend zu sein, verbunden.

Falls die Lieferung nicht spätestens am Tag X eintrifft, kann dem Kunden der volle Betrag zurückerstattet werden.

Crazyselfie.ch behält sich das Recht vor, eine Buchung einseitig zu stornieren, wenn unvorhergesehene technische Störungen oder Probleme auftreten, die spontan an der Maschine auftreten. In einem solchen Fall wird Crazy Selfie den Kunden so schnell wie möglich informieren und eine alternative Lösung oder eine vollständige Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge anbieten, ohne dass der Kunde Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung hat.

Der Vermieter muss sicherstellen, dass das Fototerminal in einem Raum mit Beleuchtung und Stromzufuhr aufgestellt wird. Bei Verwendung im Freien kann Crazyselfie.ch nicht für einen teilweisen oder unvollständigen Betrieb haftbar gemacht werden. Der Vermieter muss nämlich auf bestimmte Regeln des gesunden Menschenverstandes achten, um eine optimale Nutzung zu gewährleisten (Gegenlicht, Licht- oder Sonneneinstrahlung, Blitz ein-/ausgeschaltet, stabiler und ebener Boden…).

Bei allen Vermietungen muss die Rückgabe des Materials innerhalb von zwei Tagen nach dem Vermietungsdatum (Außer bei besonderen Vereinbarungen mit dem Unternehmen oder Feiertagen) durch den Vermieter über ein Depot erfolgen, das in der von Crazyselfie.ch zur Verfügung gestellten Liste aufgeführt ist. Der Vermieter verpflichtet sich, die Frist sowie die Abgabeadressen einzuhalten, sobald er seine Bestellung bestätigt. Die Parteien können jedoch vereinbaren, dass die Waren an einem anderen Ort als dem Lieferort und innerhalb eines von den Parteien vereinbarten Zeitraums abgeholt oder zurückgegeben werden. Bei Nichteinhaltung der Frist für die Hinterlegung des Materials behält sich Crazyselfie.ch das Recht vor, dem Vermieter bei Hinterlegung am nächsten Tag des vorgesehenen Tages 50 % und bei Hinterlegung am übernächsten Tag 100 % des Betrags einer Grundmiete (gemäß der gebuchten Formel) als Schaden in Rechnung zu stellen, da der Vermieter die Möglichkeit von Crazyselfie.ch gefährdet, das Material für das folgende Wochenende nicht an einen anderen Vermieter vermieten zu können. Sollte der Kunde bei der Abholung nicht anwesend sein, wird eine Gebühr von 50 % des Mietpreises für eine zweite Abholung am nächsten Tag und eine Gebühr von 100 % für eine Abholung am übernächsten Tag berechnet, wenn der Kunde nicht erneut anwesend sein kann.

Jede Weigerung, eine Vertragsstrafenrechnung ab dem Tag ihres Eingangs beim Kunden innerhalb von 7 Werktagen zu begleichen, da sie einen Schaden durch verspätete Rückgabe für eine spätere Vermietung verursacht hat, wird Crazyselfie.ch eine Mahnung und einen Aufschlag von 20% auf den Betrag der Vertragsstrafenrechnung verhängen.

ARTIKEL 3: VERANTWORTUNG DES VERMIETERS

Die Verantwortung für das Fototerminal liegt ab dem Zeitpunkt der Lieferung/Abholung und bis zur Abgabe/Rückgabe seines Fototerminals beim Vermieter. In jedem Fall muss das Material für die Rückgabe „persönlich“ geliefert oder übergeben werden. Für jeden unbeaufsichtigten und gestohlenen Fotoautomaten, der vor einem Haus oder einer anderen Wohnung abgestellt wird, haftet der Vermieter oder die Lieferfirma. Crazyselfie.ch wäre gezwungen, dem Kunden oder Lieferanten den Preis eines Fototerminals und unseres DNP-Druckers im Wert von 5000.- CHF in Rechnung zu stellen.

Bei Nichtrückgabe, Diebstahl, Verlust oder erheblicher Beschädigung des Terminals haftet der Vermieter für alle Schäden am Terminal, die von ihm oder seinen Dritten verursacht wurden (einschließlich Folgeschäden).

Während der Lieferung, Installation und Demontage des Kiosks ist es strengstens untersagt, Änderungen an der Software des Kiosks, einschließlich seiner Programme, vorzunehmen, mit Ausnahme der Manipulationen, die für die Installation, Inbetriebnahme, das Herunterfahren, die Deinstallation und die Behebung von Problemen erforderlich sind, die im Benutzerhandbuch beschrieben werden. Der Vermieter verpflichtet sich ausdrücklich, dass dieses Verbot von allen Personen, die während der Mietdauer Zugang zum Kiosk haben, beachtet wird. Sollte diese Anweisung nicht eingehalten werden, sodass unsere Teams die Software neu programmieren müssen, wird dem Vermieter eine pauschale Strafgebühr von 500 CHF in Rechnung gestellt.

Wie im nächsten Absatz beschrieben, ist der „Tag X“ das Datum, das für die Vermietung ausgewählt wurde, d. h. das Datum, das bei der Buchung bestätigt wurde.

Der Vermieter verpflichtet sich, seine Ausrüstung aufzubauen und sie vor dem Tag X (Vortag oder Tag davor) zu testen, um sicherzustellen, dass sie funktioniert. Außer im Falle einer Lieferung am Tag X schränkt jede Montage am Tag X die Möglichkeiten von Crazyselfie.ch ein, ein Problem zu lösen, und der Vermieter haftet dafür. Der Vermieter verfügt dazu über ein Benutzerhandbuch, das mit dem Gerät geliefert wird, sowie über eine technische Hotline, die während der Geschäftszeiten erreichbar ist, und eine Notfallnummer. Sollte während der Veranstaltung ein Problem auftreten, muss der Vermieter das Benutzerhandbuch verwenden und ggf. die Notrufnummer anrufen, um das aufgetretene Problem zu lösen. Wenn das Problem weiterhin besteht, sollte der Vermieter dem Kundenservice per E-Mail: contact@crazyselfie.ch das aufgetretene Problem in allen Einzelheiten mitteilen. Bei Problemen, die sich nicht aus der Ferne per Telefon oder mit Hilfe des Reiseführers lösen lassen, kann der Vermieter Crazyselfie.ch zu Beginn der Woche beim Kundendienst um Abhilfe bitten. Der Vermieter haftet jedoch für jedes potenzielle Problem, das vom Reiseführer erkannt oder dem Kundenservice sowie unserer Notrufnummer nicht schriftlich mitgeteilt wurde, wenn er die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zur Lösung einfacher Probleme nicht genutzt hat.

ARTIKEL 4: ZUSTAND DER AUSRÜSTUNG

Alle Materialien, die dem Kunden über den Kiosk zur Verfügung gestellt werden, gelten als in einwandfreiem Zustand und entsprechen den Anforderungen des Kunden. Es können einige logische Abnutzungserscheinungen auftreten, aber es obliegt dem Kunden, alle Vorbehalte zu machen, die er für notwendig hält, und insbesondere visuelle Mängel oder fehlende Elemente zu melden, indem er den Kundenservice telefonisch oder per E-Mail an contact@crazyselfie.ch erreicht. Jede fehlende Meldung von defektem oder beschädigtem Zubehör bei der Entgegennahme des Materials führt zur Haftung des Vermieters und zur Rechnungsstellung für dieses Zubehör.

ARTIKEL 5: ZAHLUNG

Abgesehen von besonderen Bedingungen gelten folgende Zahlungsbedingungen: Zahlung des gesamten Mietpreises zum Zeitpunkt der Bestätigung der Reservierung der Bestellung durch den Vermieter über die von Crazyselfie.ch zugelassenen und auf der Website „Crazyselfie.ch“ angegebenen Zahlungsmethoden.

Wenn der Vermieter sich für eine Zahlung auf Rechnung entscheidet. Dieser muss nach Erhalt der Rechnung per E-Mail innerhalb von 2-3 Tagen nach der Buchung erfolgen.

ARTIKEL 6: STORNIERUNG WIDERRUF

Der Kunde kann das Buchungsdatum seiner Bestellung jederzeit verschieben, solange der Vorrat reicht. Eine Rückerstattung kann jedoch nicht beansprucht werden.

Bei einer endgültigen Stornierung der Bestellung wird dem Vermieter ein Gutschein mit einem ähnlichen Wert wie der Mietpreis ausgehändigt, eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen.

ARTIKEL 7: SCHUTZ DER MASCHINE, VERSPÄTUNGEN, VERLUSTE, BERECHNUNG VON STRAFGEBÜHREN

Der Poller muss innerhalb der in Artikel 2 vereinbarten Zeit und in dem Zustand, in dem er geliefert oder abgeholt wurde, zurückgegeben werden, wobei jedes Teil des Foto-Pollers gemäß der Montageanleitung an seinem Platz verstaut werden muss. Mögliche Schäden, die durch falsche Lagerung oder vergessenes Zubehör verursacht wurden, die bei der Rückgabe des Terminals (siehe Artikel 2) festgestellt und nicht zurückgegeben wurden, können, ohne dass diese Liste erschöpfend ist, die Kosten für die Reparatur, den Ersatz und die Stilllegung des Terminals umfassen, da die Reparatur und die Unmöglichkeit, ein Terminal zu nutzen, zu einem Einkommensverlust für Crazyselfie.ch führt, da das Terminal während der Reparatur oder des Ersatzes des Terminals nicht an andere Vermieter weitervermietet werden kann.

ARTIKEL 8: PERSONALISIERUNG

Der Kiosk wird entsprechend den vom Vermieter gewählten Optionen konfiguriert. Das Layout des Terminals und seine Benutzeroberfläche werden von Crazyselfie.ch auf der Grundlage der vom Verleiher bereitgestellten Informationen oder Dateien angepasst. Im Falle einer Personalisierungsoption muss der Vermieter Crazyselfie.ch mindestens 8 Tage vor dem Veranstaltungsdatum ein Briefing zukommen lassen. Zu diesem Zweck kontaktiert Crazyselfie.ch den Vermieter nach der Validierung seiner Bestellung, um ihm die Modalitäten der Umsetzung seiner Personalisierung mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung dieser 8-Tage-Frist behält sich Crazyselfie.ch das Recht vor, die Personalisierung nicht durchzuführen, ohne dass dem Vermieter die Möglichkeit einer Rückerstattung der Kosten dafür eingeräumt wird.

ARTIKEL 9: OFFENLEGUNGSPFLICHT

Crazyselfie.ch übermittelt dem Vermieter zusammen mit dem Material eine Anleitung zur Nutzung des Terminals, die Anweisungen zum Auf- und Abbau sowie zur Lösung einfacher technischer Probleme enthält.

ARTIKEL 10: NUTZUNG DES TERMINALS

Der Vermieter verpflichtet sich, den Terminal angemessen zu nutzen. Der Kunde hat das Recht, den Kiosk Dritten zur Verfügung zu stellen, die bei der von ihm organisierten Veranstaltung anwesend sind, muss aber dafür sorgen, dass die Anweisungen im Benutzerhandbuch eingehalten werden. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass die Informationen Dritter über die Bedingungen für die Nutzung des Terminals sowie die verschiedenen Sicherheitsmaßnahmen korrekt sind. Der Vermieter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass Dritte den Kiosk entsprechend dem vorgesehenen Verwendungszweck nutzen.

Crazyselfie.ch überträgt die Bildrechte an den Fotos an den Vermieter, der die Verantwortung für die Bildrechte übernimmt, indem er ihm einen Fotoautomaten zur Verfügung stellt. Crazyselfie.ch hat Zugang zu den vom Vermieter erstellten Daten und Bildern und speichert diese bis zu einem Jahr nach der Rückgabe des Terminals. Dies gibt dem Vermieter die Möglichkeit, die Daten abzurufen, falls er dies nicht zum Zeitpunkt des Versands der Online-Galerie getan hat, und garantiert gleichzeitig eine absolute Vertraulichkeit (Keine Nutzung oder Verbreitung der Bilder). Nach Ablauf dieser Frist kann Crazyselfie.ch die vom Fototerminal gespeicherten Daten und Bilder zerstören.

Der Vermieter verpflichtet sich, die Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den in seinem Auftrag erhobenen, genutzten und/oder verarbeiteten personenbezogenen Daten, die sich aus der Nutzung des Terminals ergeben können, einzuhalten. Crazyselfie.ch handelt als Subunternehmer des Vermieters.
Der Vermieter verpflichtet sich auch, die Bestimmungen über die Rechte am eigenen Bild aller Kioskbenutzer zu beachten.

ARTIKEL 11: FEHLFUNKTION, ERSATZ

Bei einer Fehlfunktion des Terminals sollte der Vermieter zunächst die mit dem Gerät übermittelte Anleitung befolgen und, falls keine Lösung gefunden wird, den Kundenservice telefonisch kontaktieren. Es obliegt dem Vermieter, das Material nach Erhalt zu testen (siehe Artikel 3 der vorliegenden AGB). Wenn der Defekt vom Vermieter verursacht wurde, insbesondere bei der Installation oder bei unsachgemäßer Verwendung oder mangelnder Aufsicht, kann Crazyselfie.ch nicht haftbar gemacht werden und kann dem Vermieter eventuelle Schäden, die durch die unsachgemäße Verwendung entstanden sind, in Rechnung stellen. Im Falle eines unlösbaren Problems kann Crazyselfie.ch ein Ersatzgerät oder einen Techniker schicken, wenn es die Zeit erlaubt. Nur Crazyselfie.ch entscheidet, ob ein Ersatzgerät oder ein Techniker geschickt werden kann.

ARTIKEL 12: HAFTUNG

Crazyselfie.ch haftet nicht für Schäden, die nicht auf einen versteckten Mangel des Terminals zurückzuführen sind, der sie für den vorgesehenen Zweck ungeeignet macht, für indirekte Schäden, insbesondere Betriebsverluste, oder für Schäden, die auf höhere Gewalt im Sinne des Gesetzes zurückzuführen sind (insbesondere durch schlechtes Wetter, Naturkatastrophen, zivile oder militärische Unruhen).

Darüber hinaus ist Crazyselfie.ch nicht verantwortlich für Fehlfunktionen des Terminals aufgrund einer fehlerhaften Internetverbindung aufgrund des Wifi- oder 4G-Netzwerks des Verleihers, einer fehlenden Stromversorgung, einer unzureichenden oder ungeeigneten Beleuchtung oder einer Installation oder Nutzung, die nicht den Empfehlungen des Benutzerhandbuchs entspricht.

ARTIKEL 13: ABTRETUNG

Dem Vermieter ist es strengstens untersagt, seine Rechte abzutreten, das Fototerminal von Crazyselfie.ch unterzuvermieten oder zu verleihen.

ARTIKEL 14: VERTRAULICHKEIT

Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen übermittelten Informationen, insbesondere alle technischen, kommerziellen und finanziellen Informationen über den Terminal und seine Dienstleistungen, streng vertraulich zu behandeln und sie zu keinem Zweck, in keiner Form und gegenüber niemandem offenzulegen.

ARTIKEL 15: WETTBEWERBSVERBOT

Der Vermieter verpflichtet sich, für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Datum der Vermietung keine Geräte zum Verkauf oder zur Vermietung anzubieten, die ähnliche Funktionen wie der Kiosk haben.

ARTIKEL 16: STREITFALL

Alle Schäden am Material, für die der Vermieter haftbar gemacht werden kann, so dass die beschädigten/gebrochenen Teile in Rechnung gestellt werden, oder alle Verzugsstrafen/Schäden, die nicht innerhalb von 7 Werktagen nach der Meldung durch die Verkaufsabteilung und dem Versand einer Rechnung beglichen wurden, werden angemahnt.

Schliesslich ist im Falle eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit der Ausführung und/oder Auslegung der Leistung zwischen Crazyselfie.ch und dem Vermieter ausschliesslich das Gericht in Freiburg zuständig.